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Wie geht SRF mit Beanstandungen um?

Wenn du findest, dass Inhalte von SRF nicht sachgerecht oder gesetzeswidrig dargestellt wurden, kannst du dich an die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz wenden. Der Ombudsmann wird dann auf deine Beanstandung eingehen. Doch was geschieht danach bei SRF?

Briefstapel

Zuerst einmal: Wie du vorzugehen hast, wenn du eine Beanstandung zu einem SRF-Format (Online, TV oder Radio) einreichen möchtest und wie der Ablauf aussieht, wenn deine Beanstandung beim Ombudsmann eintrifft, das haben wir hier für dich in 4 Schritten zusammengefasst. 2016 hat der Ombudsmann rund 20% der eingetroffenen Beanstandungen zu Inhalten von SRF unterstützt – will also heissen: Er hat den Beanstanderinnen und Beanstandern Recht gegeben.

Doch was passiert danach? Wie wird bei SRF mit diesen Beanstandungen – insbesondere denjenigen, die der Ombudsmann als berechtigt einstuft – umgegangen? Das haben wir bei Tristan Brenn, Chefredaktor TV bei SRF, nachgefragt:

Älterer Mann mit kurzen schwarzen Haaren, Brille vor verschwommenen TV-Bildschirmen

«Alle Entscheide des Ombudsmannes werden im internen Newsletter der Chefredaktion veröffentlicht und mit dem vollständigen Bericht verlinkt. Fällt der Entscheid negativ aus, wird er zusätzlich in der entsprechenden Redaktion thematisiert und diskutiert. Ebenfalls wird in einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Autorin, dem betroffenen Autor besprochen, wie es zum Fehler kommen konnte. Dabei geht es unter anderem um die Fragen: Was lernen wir daraus? Waren die Redaktionsabläufe richtig oder müssen diese angepasst werden? Je nach Bedeutung des Falls, wird der negative Entscheid auch in der wöchentlichen Abteilungssitzung besprochen. An dieser nehmen alle Redaktionsleiter der Abteilung Information teil. Die Fehler werden zudem auf der Website von SRF in der Rubrik ‹Korrekturen› offengelegt, entschuldigt und berichtigt.»

Seminare und Anpassung der Leitlinien

SRF hat nach berechtigten Beanstandungen ausserdem bereits interne Seminare zu spezifischen Themen organisiert. Wie zum Beispiel dasjenige zum Thema «Satire und Religion» vor ein paar Jahren, an welchem eine ganze Abteilung teilnahm. Falls nötig werden danach die publizistischen Leitlinien von SRF* angepasst und bei wirklich schwerwiegenden Fehlleistungen gibt es einen Verweis oder es können sogar Kündigungen ausgesprochen werden.


*Wie die Journalistinnen und Journalisten bei SRF mit Beanstandungen, Fehlern und Klagen umzugehen haben, das ist in den Publizistischen Leitlinien vorgegeben.


Text: lv
Bilder: Colourbox.de

Tags: ombudsstelle

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