Service public

Was macht die Ombudsstelle?

Wenn du findest, dass Inhalte von SRF – egal ob im Radio, im Fernsehen oder Online – unsachgemäss oder gesetzeswidrig dargestellt wurden, hast du die Möglichkeit diese zu beanstanden. Wo? Bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz. Noch nie gehört? Dann wirds höchste Zeit.

Illustration mit Fäusten

Die Programme der SRG SSR haben für jede der vier Sprachregionen eine eigene Ombudsstelle. Für die Deutschschweiz – also für das Angebot von SRF – ist die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz zuständig. Wie du vorzugehen hast, wenn du eine Beanstandung einreichen möchtest und was mit dieser passiert, wenn sie beim Ombudsmann eingetroffen ist: eine Erklärung in 4 Schritten.

Schritt 1: Beanstandung

Bis zu 20 Tage nach der Ausstrahlung einer Sendung kannst du deine Beanstandung bei der Ombudsstelle per E-Mail oder Briefpost einreichen. Deine Beanstandung kann auch mehrere Sendungen betreffen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

Schritt 2: Stellungnahme der Redaktionen

Wer kümmert sich um deine Beanstandung sobald du sie abgeschickt hast? In der Deutschschweiz wären dies der Ombudsmann Roger Blum und seine Vertretung Manfred Pfiffner. Sie leiten deine Beanstandung an die betroffene(n) Redaktion(en) weiter, welche zu deinen Kritikpunkten Stellung nehmen.

Schritt 3: Beurteilung des Ombudsmannes

Abschliessend beurteilt der Ombudsmann deine Beanstandung unter Berücksichtigung deiner Kritik, der Stellungnahme der Redaktion(en), des Radio- und Fernsehgesetzes, der Medienethik und des gesunden Menschenverstandes. Die Ombudsstelle hat zwar keine Weisungsbefugnis – sie versucht aber zwischen den Menschen, die Programm machen und dir, als unzufriedene/r Zuhörer, Zuschauerin oder User/in zu vermitteln.

Schritt 4: Versand des Schlussberichtes

Spätestens 40 Tage nachdem du deine Beanstandung eingereicht hast wird dir der Schlussbericht zugestellt . Dieser wird einerseits persönlich an dich adressiert , andererseits wird er anonymisiert auf der Website der SRG Deutschschweiz veröffentlicht. Wenn du mit dem Ergebnis, zu welchem der Ombudsmann gekommen ist, nicht einverstanden bist, kannst du bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerde einreichen.


Du willst wissen, mit was es die Ombudsstelle 2016 alles zu tun hatte? Zum Glück haben wir dir den Jahresbericht zusammengefasst.


Text: Nina Meroni
Illustration: Stephan Lütolf

Tags: beanstandung ombudsstelle

Kommentare

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Kommentar hinzufügen

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Danke für deinen Kommentar. Dein Kommentar wird moderiert und erscheint hier, sobald er freigeben wird.
Bei Freischaltung erhälst du ein Email auf {author_email}.