Service public

«Nachgefragt»: Muss ich eingegebene Ferien beziehen?

Frühlingszeit ist bei vielen von uns auch Ferienzeit. Aber während dem Lockdown will man vielleicht nicht unbedingt die Ferientage aufbrauchen, nur um dann in den eigenen vier Wänden zu hocken. Die Espresso»-Hörerinnen und -Hörer waren gwundrig, wie die Situation beispielsweise mit Ferien, Überstunden und Nebenjobs arbeitsrechtlich ausschaut. Deshalb hat die Redaktion bei einer Rechtsexpertin nachgefragt.

Eine Hand schreibt «Ferien» in die Agenda

Eine kleine Anmerkung vorneweg: Die hier aufgeführten Informationen zum Thema Arbeitsrecht in dieser «ausserordentlichen Lage» betreffen den jetzigen Stand. Es kann also sein, das sich diese Sachverhalte und Regelungen bei weiteren Massnahmen der Bundesbehören ändern.

Muss ich meine Ferien beziehen?

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner führt in der «Espresso»-Sendung aus, dass du die Ferien, die du vor dem Lockdown eingegeben hast, nehmen musst, wenn diese von deinem Arbeitgeber bereits bewilligt wurden. Ausser, dein Arbeitgeber ist damit einverstanden, dass du diese Ferien auf später verschiebst und stattdessen arbeitest.

Vielleicht bist du aber auch gerade in der Situation, dass dein Arbeitgeber dir «Zwangsferien» verschrieben hat. Wie verhält es sich damit? Eigentlich ist es ja so, dass der Arbeitgeber diese mindestens drei Monate im Voraus anordnen muss. Aber momentan ist es auch so, dass wir uns in einer «ausserordentlichen Lage» befinden. Darum betont Rechtsexpertin Gabriela, dass in dieser Aussnahmesituation dein Arbeitgeber verlangen kann, dass du beispielsweise deine Ferien vom letzten Jahr beziehst. Was dir dein Arbeitgeber aber nicht aufbrummen kann: dass du deine Ferien von diesem Jahr auf einmal nehmen muss. Er kann höchstens einfordern, dass du die Ferien, die du von diesem Jahr zum jetzigen Zeitpunkt zugute hast, einziehst. Bei den meisten von uns mit vier bis fünf Wochen Ferien im Jahr, wäre das bis Ende März etwa eine Woche.

Muss ich meine Überstunden abbauen?

Normalerweise müsstest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ja damit einverstanden sein. In der aktuellen Situation ist das bizzli anders. Denn laut Rechtsexpertin Gabriela kann deine Chefin oder dein Chef von dir verlangen, dass du deine Überstunden in dieser Zeit abbaust.

Gabriela betont in der «Espresso»-Sendung zudem, dass es bei solchen Massnahmen schlussendlich vor allem um eines geht: Dass der Betrieb in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit überleben kann und dadurch auch die Arbeitsplätze gesichert werden können.

Darf ich einen Nebenjob annehmen?

Wie sieht es mit einem Nebenjob aus? Darfst du einen annehmen, auch wenn du im Homeoffice arbeitest? «Kommt darauf an», meint Rechtsexpertin Gabriela. Wenn du Teilzeit angestellt bist, darfst du durchaus in deiner Freizeit einen Nebenjob annehmen. Aber auch hier gilt: Sprich es mit deinem Arbeitgeber ab und besprecht zusammen, wann und wie du erreichbar sein musst. Dasselbe gilt grundsätzlich auch dann, wenn du wegen Kurzarbeit zuhause bist und nicht arbeiten kannst. Aber auch lautet die Devise: Unbedingt deinem Arbeitgeber melden!

Doch wie ist das, wenn du gerade arbeitslos bist und zum RAV gehst? Darf dein Arbeitgeber dich in anderen Tätigkeitsbereichen einsetzen? Diese und weitere Fragen werden auch in der Sendung beantwortet:


Arbeitsbeginn während dem Lockdown

Wie ist das genau, wenn du in dieser ausserordentlichen Lage einen neuen Job anfangen solltest?

Ein Stellenantritt in dieser Zeit ist ganz anders, als wir das bisher kannten. Kein Händeschütteln mit den neuen Arbeitsgspändli, das Menü in der neuen Kantine wird durch etwas aus der eigenen Küche enrsetzt und das Einrichten des neuen Arbeitsplatzes verschiebt sich auch bis auf Weiteres. Denn für viele startet der neue Job zuhause in den eigenen vier Wänden.

Und was ist, wenn der Stellenantritt bis nach der Krise verschoben wird, du direkt in Kurzarbeit musst oder dir sogar vor Beginn bereits wieder gekündet wird? Mireille und Beatrice erzählen in der «Espresso»-Sendung von ihren unterschiedlichen Stellenantritten in dieser ausserordentlichen Zeit:


Du hast noch weitere Fragen? Zum Beispiel, ob du daheim zu den gleichen Zeiten wie im Büro arbeiten musst? Oder welche Regeln gelten, wenn du zum Arbeiten unbedingt einen zweiten Bildschirm brauchst? Dann haben wir ein paar weitere Antworten zum Thema Arbeitsrecht in dieser Zeit für dich.


Text: SRG Insider (Quelle: «Espresso»)
Bild: SRG Insider

Tags: lockdown radiosrf rechtsfrage srfespresso

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