«Ratgeber Digital»: Ferienfotos auf Social Media teilen

Du machst mit deinen Homies eine Weekendtour in die Berge oder unternimmst einen Städtetrip mit deinem Lieblingsmenschen – und ruckzuck landen ein paar Bilder eures Abenteuers auf Instagram. Aber hast du gewusst, dass du dich strafbar machen kannst, wenn du dabei nicht aufpasst? Denn seit April gilt das revidierte Urheberrecht. Was das genau bedeutet, wissen unsere Gspändli von «Ratgeber Digital».

Im Grundsatz gilt: Es ist nicht erlaubt, Fotos, die Andere gemacht haben, auf Social Media zu teilen – egal, ob das Bild von einem Amateur oder Profi stammt.

Hör dir jetzt den «Ratgeber» an:

Das musst du wissen, wenn du Fotos in sozialen Netzwerken teilst:

Das Recht der/des Fotograf/in

  • Allein die Person, die das Foto gemacht hat, bestimmt, was damit geschieht.
  • Wenn du ein Foto einer anderen Person teilen möchtest, musst du nachfragen. Fotos anderer Accounts unter dem eigenen Namen zu teilen, ist also nicht erlaubt. Ein fremdes Bild verlinken hingegen, darfst du bedenkenlos.

Das Recht der/des Porträtierten

  • Auch wenn du ein Foto selber geschossen hast und es teilen möchtest, ist Vorsicht geboten. Denn sobald andere Menschen auf dem Bild sind, musst du deren Einwilligung einholen – auch von deinen Besties, Bürogspändli oder Familienangehörigen!

Wenn du ohne Erlaubnis ein fremdes Bild publizierst, drohen dir Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen zwischen 3 und 180 Tagessätzen (das sind zwischen 30 und 3000 Franken). Die Höhe dieser Bussen liegt im richterlichen Ermessen. Verstösse werden jedoch nicht automatisch verfolgt. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Du willst noch mehr wissen? Dann informiere dich über den Fotografienschutz und die wichtigsten Neuerungen im Urheberrecht beim Institut für geistiges Eigentum (IGE).

Text: SRF/SRG Insider
Bild: Colourbox.de

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