Service public

Tschüss Billag, hallo Serafe!

Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue Abgabe für Radio und Fernsehen in Kraft. Damit ändert sich aber nicht nur die Absenderadresse auf der Rechnung, sondern auch die Gebühr. Neu bezahlen wir pro Jahr 86 Franken weniger für den Medienkonsum.

Für die meisten Haushalte ist die neue Abgabe für Radio und Fernsehen günstiger als die bisherige Empfangsgebühr. Wenn du in einem Privathaushalt wohnst, zahlst du für Radio und Fernsehen neu fix 365 Franken im Jahr anstatt wie bisher 451 Franken.

Das entspricht einem Franken pro Tag.

Dabei wird nicht mehr unterschieden, ob du Radio- oder Fernsehempfang nutzt, die Abgabe wurde vereinheitlicht. Falls du oder ein anderes Mitglied in deinem Haushalt im Besitz eines Empfangsgeräts wie Radio, Fernseher, Autoradio, Smartphone, Computer oder Tablet bist, dann hast du die Medienabgabe zu entrichten. Von der Medienabgabe ausgeschlossen sind Haushalte, deren Bewohner alle taubblind sind oder solche, bei denen mindestens eine Person Ergänzungsleistungen bezieht.

Als Wochenaufenthalter zählst du zu den Ausnahmen und musst keine zusätzliche Abgabe leisten. Du zahlst diese nur einmal für den Hauptwohnsitz. Falls du als Wochenaufenthalter in einer Wohngemeinschaft lebst, in welcher nicht alle deine Mitbewohnerinnen und Mitbewohner als Wochenaufenthalter registriert sind, erhält ihr zwar eine Rechnung, jedoch sollte dein Name nicht darauf aufgeführt sein. Die Aufteilung des Rechnungsbetrages ist dann Sache deiner Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und richtet sich nach dem Obligationenrecht.

Auch im Studentenheim musst du die Gebühr nicht selbst entrichten, da dieses zu einem Kollektivhaushalt zählt und das Heim 730 Franken im Jahr für dich und die anderen Studenten bezahlt.


Gewusst?

Die Höhe der Gebühr hat übrigens der Bundesrat 2017 bestimmt. Er wird sie in zwei Jahren erneut überprüfen, mit dem Ziel, die Abgabe weiter zu senken.


Ser... was?

Die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe, kurz Serafe, verschickt neu die Rechnungen an die zahlungspflichtigen Schweizer Haushalte. Auf der Rechnung sind alle volljährigen Personen eines Haushaltes aufgeführt. Apropos Adresse, die Daten wurden nicht etwa von der Vorgängerin Billag übernommen, sondern aus dem Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass du einen Umzug nicht mehr melden musst. Was du also bei einem Wohnortswechsel tun musst? Nichts, Nünt, Nada!

Jeder Haushalt erhält automatisch eine Rechnung von der Serafe. Falls die Adresse auf deiner Rechnung falsch angegeben ist oder du diese für einen Haushalt erhalten hast, in welchem du nicht wohnhaft bist, ist die Serafe die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Medienabgabe. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenlieferungen finden sich übrigens im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG).


«Wer oder was ist eigentlich Serafe?» erklärt dir Erich kurz und kompakt im «Boxplainer»-Video.


Was ist eigentlich mit der Billag?

Die Billag AG hat ihre Hauptaufgabe per Ende 2018 eingestellt, als das Mandat für die Abgaben-Erhebung an die Serafe AG übergegangen ist. Nur falls du deine Rechnung für das Jahr 2018 noch nicht bezahlt hast, wirst du weiterhin von der Billag kontaktiert. Bis September 2019 wird die Billag im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM)die Schulden eintreiben. Die definitive Auflösung der Inkassofirma Billag erfolgt ab Oktober 2019.


Weitere Facts und Hintergrundberichte zum Thema «Medienabgabe» findest du unter: #serafe


Bei Fragen zur neuen Medienabgabe wende dich bitte direkt per E-Mail an die Serafe oder rufe die Hotline unter der Nummer 058 201 31 67 an.


Quellen: srgd.ch | serafe.ch | billag.ch | bakom.admin.ch

Tags: billag gebühren medienabgabe serafe

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