Zum Pflichtstoff für SRF im Vorfeld von nationalen Abstimmungen gehören:
- Die Berichterstattung über die Positionen der Pro- und Contra-Komitees
- Die Medienkonferenz des Bundesrates
- Die Parolen der Bundesratsparteien
- Die Parolen der Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke haben (gilt nicht für Mehrparteienfraktionen)
An diese Termine hält sich SRF
- Ab acht Wochen vor einem Urnengang müssen geplante Auftritte von Kandidierenden oder Exponenten einer Abstimmung in den Sendungen aller Abteilungen von einer Chefredaktion bewilligt werden.
- In den letzten drei Wochen vor dem Urnengang sind keine Einzelauftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig, die ihnen eine einseitige Plattform bieten.
- Meinungsumfragen dürfen nur bis zehn Tage vor dem Urnengang veröffentlicht werden.
- In der Woche vor Abstimmungen müssen auch die einzelnen Beiträge (Erklärstücke, Diskussionssendungen zu den Vorlagen etc.) zwingend ausgewogen sein.
- Nach dem Donnerstag vor dem Urnengang dürfen grundsätzlich keine Abstimmungssendungen mehr stattfinden.
Du möchtest mehr über die Publizisitischen Leitlinien – mehr über die Grundsätze nach welchen die Journalistinnen und Journalisten von SRF arbeiten – wissen? Voilà – es warten 110 Seiten geballte Infromation auf dich.
Quelle: Publizistische Leitlinien SRF/lv
Bild: SRF/Marcus Gyger
Kommentare
${ text }